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KMU-Beiträge

Firmen, die Ausbauvorhaben im Kanton Bern planen, neue innovative Projekte durchführen, neue geographische Märkte erschliessen oder ein neues Produkt in einem Exportmarkt einführen möchten, können eine finanzielle Unterstützung beantragen. Wichtig: es können nur zukünftige Vorhaben unterstützt werden.

Kriterien

Ihr Vorhaben erfüllt folgende zwei Grundkriterien:

  1. Wertschöpfung: Ihr Unternehmen stärkt durch das Vorhaben seine Marktposition und generiert Wertschöpfung im Kanton Bern, nach Möglichkeit im Sinne einer Wachstumsstrategie. Reine Handelsaktivitäten und rein gewerbliche Tätigkeiten werden nicht unterstützt.
  2. Arbeitsplätze: Ihr Unternehmen sichert bestehende Arbeitsplätze oder schafft neue Arbeitsplätze im Kanton Bern.

Ihr Vorhaben lässt sich idealerweise mit mindestens einem der nachfolgenden Punkte beschreiben:

  • Schlüsselbranchen: Ihr Vorhaben trägt zur Stärkung der bernischen Schlüsselbranchen bei (Hochpräzisionsfertigung, Medtech, Information und Kommunikation, Industriedesign).
  • Innovationsökosystem: Ihr Vorhaben trägt zur Stärkung des Innovationsökosystems Kanton Bern bei, beispielsweise in neuen Branchen oder besonders zukunftsträchtigen Technologien. Beispiele: Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft, Nachhaltige Entwicklung usw.
  • Export: Ihr Unternehmen präsentiert ein Exportkonzept zum Marktaufbau und zur Entwicklung ausländischer Märkte mit neuem geographischem Markt und/oder neuen Exportprodukten.

Voraussetzungen

  • Anrechenbare Kosten: Anrechenbar sind Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben, typischerweise während maximal zwei Jahren seit Projektstart.
  • Maximalbeitrag: Ein Finanzierungsbeitrag beträgt maximal 50 Prozent der anrechenbaren Kosten, in der Regel deutlich weniger. KMU-Beiträge werden in der Regel in der Höhe zwischen 100 000 und 200 000 Franken gesprochen.
  • Gesellschaftsformen: Gefördert werden Kapitalgesellschaften mit Sitz im Kanton Bern, nicht aber Personengesellschaften (z.B. Einzelfirmen).

Rechtshinweis: Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung. Jedes zu fördernde Vorhaben benötigt einen Antrag an die Standortförderung.

So reichen Sie ein Projekt ein

Schritt
1

Nehmen Sie möglichst früh Kontakt mit der Standortförderung auf.

Schritt
2

Reichen Sie Ihr Gesuch mit dem Projektbeschrieb ein. Das Gesuch kann auch durch einen externen Partner (Bank, Berater usw.) eingereicht werden.

Schritt
3

Die Standortförderung erstellt mit Ihnen eine Absichtserklärung, den Letter on Intent LOI.

Schritt
4

Auf der Basis des LOI unterbreitet Ihnen die Standortförderung eine Offerte. Unter Umständen verlangt die Standortförderung noch ergänzende Angaben.

Schritt
5

Sie erhalten den Entscheid der Standortförderung. Im positiven Fall mit der Beitragszusage.

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