Firmen mit Marktpotenzial können in der Frühphase (Gründung / Aufbau) eine finanzielle Unterstützung für den Startprozess beantragen.
Kriterien
- Wertschöpfung: Ihr Unternehmen wird Wertschöpfung im Kanton Bern generieren, im Sinne einer nachhaltigen Wachstumsstrategie. Reine Handelsaktivitäten und rein gewerbliche Tätigkeiten werden nicht unterstützt.
- Businessplan: Ihr Unternehmen legt einen glaubwürdigen Businessplan vor, in dem die Eigenfinanzierung eine wichtige Rolle einnimmt.
- Arbeitsplätze: Ihr Unternehmen schafft neue Arbeitsplätze im Kanton Bern.
Ihr Vorhaben lässt sich idealerweise mit mindestens einem der nachfolgenden Punkte beschreiben:
- Schlüsselbranchen: Ihr Vorhaben trägt zur Stärkung der bernischen Schlüsselbranchen bei (Hochpräzisionsfertigung, Medtech, Information und Kommunikation, Industriedesign).
- Ihr Vorhaben trägt zur Stärkung des Innovationsökosystems Kanton Bern bei, beispielsweise in neuen Branchen oder besonders zukunftsträchtigen Technologien. Beispiele: Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft, Nachhaltige Entwicklung, u.a.
- Ihr Vorhaben wurde durch Dritte (z.B. externe Jury, Investorenzirkel, u.a.) als besonders innovativ und/oder zukunftsweisend eingestuft.
Voraussetzungen
- Anrechenbare Kosten: Anrechenbar sind Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben, typischerweise berechnet auf die ersten zwei Jahre nach Projektstart.
- Maximalbeitrag: Ein Finanzierungsbeitrag beträgt maximal 50 Prozent der anrechenbaren Kosten, in der Regel deutlich weniger. Startup-Beiträge werden in der Regel in der Höhe zwischen 50 000 und 100 000 Franken gesprochen.
- Gesellschaftsformen: Gefördert werden Kapitalgesellschaften mit Sitz im Kanton Bern, nicht aber Personengesellschaften (z.B. Einzelfirmen).
Rechtshinweis: Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung. Jedes zu fördernde Vorhaben benötigt einen Antrag an die Standortförderung.
So reichen Sie ein Projekt ein
Schritt1
Nehmen Sie möglichst früh Kontakt mit der Standortförderung auf.
Schritt2
Reichen Sie Ihr Gesuch mit dem Businessplan ein. Das Gesuch kann auch durch einen externen Partner (Bank, Berater usw.) eingereicht werden.
Schritt3
Die Standortförderung erstellt mit Ihnen eine Absichtserklärung, den Letter on Intent (LOI).
Schritt4
Auf der Basis des LOI unterbreitet Ihnen die Standortförderung eine Offerte. Unter Umständen verlangt die Standortförderung noch ergänzende Angaben.
Schritt5
Sie erhalten den Entscheid der Standortförderung. Im positiven Fall mit der Beitragszusage.