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Bewilligungen

Unternehmen benötigen oft Bewilligungen für Nacht- oder Sonntagsarbeit, um ausländische Erwerbstätige anzustellen oder für Kurzarbeit. Sie finden dazu eine Übersicht auf dieser Seite.  

Schweizer Unternehmen stellen ausländische Erwerbstätige an

Wenn Sie ausländische Erwerbstätige anstellen wollen, dann reichen Sie beim Amt für Wirtschaft ein Gesuch ein. Sie finden die Gesuchsformulare auf der Website der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion.  

  • Erwerbstätige anstellen aus der EU/EFTA (bis 90 Tage)

  • Erwerbstätige anstellen aus Drittstaaten

Kurzarbeit

Die Risiken wirtschaftlicher Schwankungen tragen die Betriebe selbst. Bei ungewöhnlichen Ereignissen können Sie beim Amt für Arbeitslosenversicherung Kurzarbeit beantragen. 

Nacht- und Sonntagsarbeit

Sie können für dringende Nacht- und/oder Sonntagsarbeit eine Bewilligung beim Amt für Wirtschaft beantragen.

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