Die Standortförderung vergibt nicht rückzahlbare Beiträge an Investitionsprojekte kleiner, mittlerer und grosser Unternehmen. Diese Beiträge richten sich an Unternehmen, die expandieren oder ihre Produkte, Märkte oder Prozesse innovieren (einschliesslich nachhaltiger Projekte und Projekte der Kreislaufwirtschaft).
Kriterien
Ihr Projekt erfüllt folgende Kriterien:
- Markt: Ihr Unternehmen ist in einem Markt tätig, der die lokale oder regionale Konkurrenz nicht tangiert.
- Innovation: Ihr Unternehmen hat ein Projekt, das in Bezug auf das Produkt, das Verfahren oder den Markt innovativ ist.
- Verankerung im Kanton: Ihr Unternehmen plant, langfristig im Kanton Bern tätig zu sein.
- Mehrwert: Ihr Unternehmen bedeutet einen Mehrwert für den Kanton.
- Investitionen: Die anrechenbaren Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Projekt erreichen mindestens 5 % des Firmenumsatzes, mindestens jedoch CHF 150 000 für einen Zeitraum von 12 bis 24 Monaten. Ausserdem darf der Betrag für interne Gehälter nicht mehr als 2/3 der Gesamtkosten betragen.
- Projektpräsentation: Ihr Unternehmen bietet ein Produkt oder eine Dienstleistung mit einem potenziellen Markt an, legt einen tragfähigen Finanzierungsplan für die nächsten 12 Monate vor und hat ein schlüssiges Geschäftsmodell.
- Nachhaltigkeit: Ihr Unternehmen erfüllt die von der Standortförderung definierten Mindestkriterien bezüglich Nachhaltigkeit. Unternehmen, welche diese Mindestkriterien nicht erreichen, müssen Verbesserungsmassnahmen umsetzen, um für einen Beitrag der Standortförderung zu qualifizieren.
Ob Sie die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, können Sie mit dem anonymen Fragebogen zur Selbstevaluation prüfen. - Unternehmensform: Einzelfirmen können nicht berücksichtigt werden. Alle anderen Unternehmensformen sind berechtigt, Förderbeiträge zu beantragen.
Die Beitragshöhe variiert zwischen CHF 12 500 und CHF 300 000. Sie richtet sich nach verschiedenen wirtschaftlichen, sozialen und umweltspezifischen Kriterien. Dazu gehören der Tätigkeitsbereich, die Auswirkungen des Projekts und des Unternehmens sowie dessen Zukunftsperspektiven.
Voraussetzungen
- Sitz und Tätigkeit: Ihr Unternehmen verpflichtet sich, seinen Sitz und seine Unternehmenstätigkeit im Kanton Bern beizubehalten.
- Reporting: Ihr Unternehmen legt der Standortförderung jährlich eine Jahresrechnung sowie einen Bericht über die Geschäftsentwicklung vor.
- Dividendenausschüttung und Eigenkapitalrückzahlung: Im Falle einer Dividendenausschüttung oder Eigenkapitalrückzahlung verpflichtet sich Ihr Unternehmen, die erhaltenen Beiträge anteilmässig zurückzuerstatten.
So reichen Sie Ihren Antrag ein
Schritt1
Füllen Sie den nachstehenden Antrag auf Vorprüfung aus (ca. 15 Minuten).
Schritt2
Das Ergebnis der Vorprüfung wird Ihnen mitgeteilt.
Schritt3
Erfüllt Ihr Unternehmen die grundlegenden Kriterien der Vorprüfung, senden wir Ihnen einen personalisierten Link für den Fragebogen zur Selbstevaluation hinsichtlich der Nachhaltigkeit, den Sie ausfüllen müssen (ca. 1 Stunde).
Schritt4
Erfüllt Ihr Projekt ebenfalls die Nachhaltigkeitskriterien, werden Sie von uns um die für einen vollständigen Antrag nötigen Unterlagen gebeten. Diese umfassen eine detaillierte Beschreibung des Unternehmens und des Projekts, einen Investitionsplan, einen Finanzierungsplan, die Jahresrechnungen und einen Budgetvoranschlag.
Unser Partner be-advanced unterstützt Sie bei Bedarf bei der Erstellung dieser Unterlagen
Schritt5
Der Entscheid zu Ihrem Beitragsgesuch wird Ihnen mitgeteilt.
Schritt6
Wird Ihr Antrag gutgeheissen, erhalten Sie ein entsprechendes Beschlussdokument mit den Bedingungen für den Finanzierungsbeitrag und die Zahlungsmodalitäten zur Gegenzeichnung zugestellt.